Mein Angebot

Ambulante Wochenbettbetreuung

Nach der Geburt beginnt das Wochenbett. Unabhängig davon, ob Sie das Spital schon einige Stunden nach der Geburt verlassen, oder einige Tage stationär verbracht haben, beginnt anschliessend die Nachbetreuung bei Ihnen zu Hause.

Ich betreue und berate Sie in den ersten 56 Tagen nach der Geburt. Ein Wochenbettbesuch von mir dauert durchschnittlich 60-90 Minuten bei Ihnen Zuhause. Gemeinsam besprechen wir die Häufigkeit und Abstände meiner Besuche. 

Meine langjährige Erfahrung auf der Mutter-Kind Station der Frauenklinik Bern und als dreifaches Mami, erlauben es mir, Sie individuell und mit viel Einfühlungsvermögen zu unterstützen. Ich bin gerne für Sie da, wenn in diesen ersten Tagen und Wochen als frischgebackene Eltern Fragen auftauchen. Aufgrund der Teilzeitarbeit in einer Gynäkologischen Praxis, bin ich stets auf dem aktuellsten Wissensstand rund um das Thema Wochenbett und „Eltern werden“. Mit regelmässigen Weiterbildungen erweitere ich mein Angebot fortlaufend. Ich berate Sie gerne in einem breiten Spektrum der Schul- und Alternativmedizin, wobei ich gerne individuell auf Sie eingehe.


Aufgrund der erteilten Berufsbewilligungen kann ich die Wochenbettbetreuung in den Kantonen Bern und Solothurn anbieten. Die Betreuung nehme ich vorwiegend in den Regionen Bern-Mittelland/Emmental (Kanton Bern) sowie Bucheggberg/Wasseramt/Solothurn (Kanton Solothurn) wahr.

Über die Kontaktaufnahme oder ein Kennenlerngespräch in der Schwangerschaft freue ich mich.

Angebot bei der Mutter 

  • Üben des vertrauensvollen Umganges mit dem Neugeborenen und Anleitung zur Pflege und Ernährung 


  • Anleitung beim Stillen und Hilfe bei Stillschwierigkeiten oder Brustproblemen 


  • Abstillen, Muttermilchersatznahrung zubereiten

  • Kontrollen der Vitalzeichen


  • Kontrolle der Gebärmutterrückbildung, Wochenbettfluss

  • Kontrolle und Pflege der Geburtsverletzung sowie der Kaiserschnittnarbe (Sectionaht) inkl. Entfernung der Fäden oder Klammern


  • Beantwortung von Fragen, die sich aus dem Zusammenleben mit dem Neugeborenen ergeben 


  • Beratung bei körperlichen und seelischen Verstimmungen (Babyblues)

Angebot beim Neugeborenen 


  • Begleitung im Umgang mit Frühgeborenen oder Zwillingen

  • Beobachtung und Beurteilung von Trinken/Saugen, Reflexe, Ausscheidung, Tonus, Nabel, Hautverhältnisse, Gelbsucht

  • Kontrollen der Vitalzeichen, Gewicht, Blutentnahme, Neugeborenen-screening

  • Babypflege und baden

  • Nabelpflege

  • Instruktion in der Handhabung von Hilfsmitteln wie einem Tragetuch, Tragehilfe und Pucken

  • Hilfe und Unterstützung bei Schreiproblemen und Schlafstörungen


  • Rebonding 

Kosten / Krankenversicherung

Eine Mutter hat nach der Geburt Anspruch auf ein ambulantes Wochenbett. Die Wochenbettbetreuung kann bis acht Wochen nach der Geburt durch eine freischaffende Pflegefachfrau wahrgenommen werden. Die Leistungen der ambulanten Wochenbettbetreuung wird von der Krankenversicherung bis zum 56. Tag nach der Geburt übernommen (Art. 16 KLV, Abs. 1, Buchstabe c).

Seit dem 1. März 2014 ist die neue Fassung des Artikels 64, Absatz 7 im Krankenversicherungsgesetz (KVG) in Kraft. Es werden sämtliche Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung im Zeitraum von der 13. Schwangerschaftswoche bis zum 56. Tag nach der Niederkunft generell von der Franchise und Selbstbehalt befreit.

Folgende Leistungen werden durch die Krankenversicherung ohne Franchise und Selbstbehalt übernommen:

  • 10 Hausbesuche im Wochenbett bis 8 Wochen nach der Geburt
  • 16 Hausbesuche im Wochenbett bis 8 Wochen nach der Geburt bei Erstgebärenden, Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder nach Kaiserschnitt


Soweit die ambulante Wochenbettbetreuung nicht durch die gesetzlich limitierten Beiträge der obligatorischen Krankenversicherung und der Versicherten gedeckt sind, müssen die Kantone (oder ihre Gemeinden) vollständig für die Restkosten aufkommen. In den beiden Kantonen Bern und Solothurn wird dies wie folgt geregelt:

  • Kanton Bern: Kostenträger ist der Kanton ohne Patientenbeteiligung 
  • Kanton Solothurn: Kostenträger sind die Gemeinden


Aufgrund meiner Zulassung kann ich die Leistungen direkt bei den Krankenversicherer abrechnen.